Kursgebühren
Einzelkind | 12 Kursstunden | 144,- Euro |
---|---|---|
Geschwisterkind | 12 Kursstunden | 120,- Euro |
"Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des "Bildungspakets""
Vertragsbedingungen (gehen Ihnen schriftlich mit dem Lastschriftmandat zu)
Mit Ihrer Unterschrift wird ein dauerhaftes Dienstleistungsverhältnis begründet. Um dieses zu beenden, muss der Schwimmschule bis 4 Wochen vor
dem jeweiligen Kursquartalsende eine schriftliche Kündigung vorliegen.
Die jeweiligen Fristen sind auf der Website www.die-schwimmschule.de sowie als Aushang in den Umkleiden des Schwimmbades im
Stiftskamp 22 nachzulesen und gehen Ihnen in einem gesonderten Schreiben vor Kursbeginn als Information per Mail zu, sofern uns eine gültige Mailadresse vorliegt.
Mit seiner Einwilligung zum SEPA - Lastschriftverfahren bestätigt der Kunde die Teilnahme an einem Schwimmkurs der Schwimmschule Cornelia Döring ("Die Schwimmschule").
Ohne schriftliche Bestätigung und die damit verbundene Anerkennung der Vertragsbedingungen ist eine Teilnahme am Kursangebot
nicht möglich.
Die Kurskosten werden monatlich per Lastschriftmandat eingezogen, erstmalig im Monat vor Kursbeginn. Die Lastschrift erfolgt zum 15. jeden Monats (wiederkehrende Lastschrift).
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Kursstunden berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages, ab dem 3. Quartal 2018 sind keine Nachholtermine mehr möglich.
Sollte eine Anmeldung nicht eingehalten werden können, so wird bei einer Stornierung im Zeitraum von 4 Wochen bis zum Tag vor Beginn des Kursquartals (Datum des ersten Quartalstermins ist entscheidend) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe eines Monatsbeitrags erhoben. Nach Kursbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich, d.h. es gilt der nächstmögliche Kündigungstermin und es wird die Kursgebühr für das gesamte laufende Kursquartal in monatlichen Beiträgen eingezogen.
Neukunden haben ein Sonderkündigungsrecht: innerhalb von 48 Stunden nach der ersten Kursstunde kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden. Die in diesem Fall erhobene Bearbeitungsgebühr verbleibt in Form der ersten eingezogenen Kursgebühr bei der Schwimmschule.
Für Geschwisterkinder wird eine ermäßigte Kursgebühr erhoben. Wird eines der Kinder abgemeldet, gilt das Verbleibende als voll zahlender Teilnehmer.
Ansprüche auf Erstattungen (z.B. bei Ausfällen auf Grund technischer Störungen im Schwimmbadbetrieb) bestehen nicht.
Während des Kurses liegt die Verantwortung für die Kinder bei den jeweiligen Begleitpersonen!